Tätigkeit

Klassisch
Das klassische Arbeitsfeld des Architekten umfasst die in den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegliederten Tätigkeiten.
So weit, so gut.

Individuell
Dennoch bedarf jedes Bauvorhaben, das so individuell wie jeder Bauherr ist, einer entsprechend individuellen Betreuung.
Unabhängig davon, ob Ihr Bauvorhaben ein Neubau, ein Umbau, eine Revitalisierung, eine Umgestaltung oder Sanierung ist – Sie können sich auf umfassende Professionalität und langjährige Erfahrung in den Bereichen Wohnungs- und Verwaltungsbau stützen.
Beginnend bei z. B. einem ersten Beratungsgespräch und Ideenskizzen über den Entwurf und Bauantrag bis hin zur kostenorientierten Realisierung und termingerechten Bauüberwachung erhalten Sie alle Leistungsbereiche aus einer Hand.
Dies erfolgt bei stets vorhandener Einbindung in die Abläufe und der damit verbundenen Möglichkeit, die eigenen Vorstellungen umsetzen zu können.

Unterstützend
Darüber hinaus werden seit mehreren Jahren viele Bauherren durch baubegleitende Beratung unterstützt. Dies kann auch im Rahmen einer Überwachung vor Ort bis zur Abnahme eines Bauvorhabens, das beispielsweise durch einen Bauträger ausgeführt wird, erfolgen.
Auf diese Weise können Problemstellungen und Gefahren bereits frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Optimierend
Für die energetische Optimierung Ihres Gebäudes kann eine umfassende Bestandsanalyse mit Sanierungsvorschlägen erstellt werden.
Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist Teil dieser Analyse.
Eine nachfolgende Planung zur Umsetzung der gewählten Optimierung kann auf Wunsch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Um ausschließlich eine energetische Einstufung Ihres Gebäudes zu erhalten oder um der Vorlageverpflichtung des Energieausweises bei Vermietung und Verkauf nachzukommen, ist es auch möglich, einen verbrauchsorientierten Energieausweis ohne eingehende Analyse zu erstellen.

Vermittelnd
Ein zunehmend wichtiger Bereich auf Baustellen ist die Kommunikation. Es ereignet sich gelegentlich, dass bei einem Bauvorhaben das kommunikative Gleichgewicht verloren geht und Missverständnisse den Bauablauf einschränken oder gar verhindern.
Bevor die Kommunikation eingestellt wird und so ein Baustillstand bzw. rechtliche Streitigkeiten unvermeidlich werden, kann oftmals durch Mediation Abhilfe geschaffen werden. Ein offener Austausch von Problemen und gemeinsames Erarbeiten von Lösungen im Beisein eines neutralen Schlichters führen in der Regel zu einem schnellen Erfolg.